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Neuronale Emergenzen

Don't look for the ground, common or else

...

Komisch, das mit dem Auskunftsanspruch an Provider, der jetzt ins UrhG geschrieben werden soll. Ehrlich gesagt hab ich bis jetzt gedacht, dass ich was verpasst habe und der Anspruch ja schlecht auf den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung basieren kann, weil das Verfassungsgericht die Herausgabe dieser Daten für nichtschwere Straftaten gerade vor zwei Wochen untersagt hat.

So ist es aber, der Bundestag verabschiedet jetzt trotzdem das Gesetz, das verfassungsrechtlich überhaupt keinen Sinn ergibt. Steht auch im SPON-Artikel dazu, allerdings irgendwo ganz hinten:
Das sieht Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie genauso. Er bilanziert gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Es sieht so aus, dass dieses Gesetz den Geschädigten kein wirksames Instrument zur Identifizierung der Rechteverletzer gibt. Hier hebeln sich zwei Gesetze gegenseitig aus."

Das kann ja alles gar nicht sein.

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